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Die Unterlagen, an denen ein Nachlassverkauf tatsächlich hängt

Bevor inseriert wird
Bei einer geerbten Immobilie scheitert der Verkauf selten am Preis und fast immer an Papier: Der Grundbuchauszug ist Jahrzehnte alt, der Erbschein noch nicht beantragt, ein Energieausweis existiert nie, und bei einer Eigentumswohnung fehlt die Teilungserklärung. Jede dieser Lücken kostet Wochen, und zwar erst dann, wenn ein Käufer schon gefunden ist.
Wir stellen die Unterlagen zusammen, bevor das Objekt an den Markt geht: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte, Energieausweis, bei Erbengemeinschaften der Erbschein oder das Testamentsvollstreckerzeugnis. Was fehlt, beantragen wir; was vorhanden ist, prüfen wir auf Aktualität. Der Käufer bekommt eine vollständige Mappe und die Bank keinen Grund zu warten.
Ihre Vorteile
Aktuelle Auszüge beim Grundbuchamt und Katasteramt — wir beantragen sie mit Ihrer Vollmacht.
Gesetzlich Pflicht spätestens zur Besichtigung. Wir beauftragen ihn passend zum Objekt.
Einsicht in die Bauakte, damit Grundriss und angegebene Wohnfläche zusammenpassen.
Bei Erbengemeinschaften klären wir, wer unterschreiben muss, bevor der Notartermin steht.
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